Antrag zur Einführung eines eigenen KfZ-Kennzeichens für Nagold
Antrag zur Einführung eines eigenen KfZ-Kennzeichens für Nagold
Die Fraktion der CDU im Nagolder Gemeinderat stellt folgenden Antrag:
1. Der Gemeinderat befasst sich in seiner Sitzung am 22.10.2024 unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ im öffentlichen Teil mit folgendem Beschlusstext.
2. Der Gemeinderat trifft folgenden Beschluss:
Die Stadt Nagold strebt die Einführung des KfZ-Kennzeichens „NAG“ – hilfsweise „NA“ – an. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Schritte zu unternehmen – mit dem Ziel, die Vergabe des KfZ-Kennzeichens „NAG“ mit einem Wahlrecht zwischen „CW“ und „NAG“ für die Nagolder Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Angestrebt wird eine entsprechende Rechtsänderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in einer gemeinsamen Initiative mit anderen Städten auf Landes- und Bundesebene.
3. Der Gemeinderat trifft diesen Beschluss mit zwei Bedingungen:
a. Es dürfen die laufenden Projekte der Stadt und die Wahrnehmung der Pflichtaufgaben durch die Verwaltung nicht durch die spürbare Bindung von Mitarbeiterkapazitäten leiden.
b. Es muss sichergestellt sein, dass eine entsprechende Änderung der FZV nicht dazu führte, dass bei der Neuzulassung oder der Wiederanmeldung von Fahrzeugen, ein neues Kennzeichen – von CW auf NAG umgestellt – bezogen werden muss. Das Wahlrecht muss auch in diesen Fällen gegeben sein.
Begründung:
Die Einführung eines eigenen KfZ-Kennzeichens ist eine Möglichkeit, die besondere Identifikation der Bürgerinnen und Bürger – also die Heimatverbundenheit – mit ihrer Stadt zu fördern und den Namen beziehungsweise „die Marke Nagold“ noch stärker nach außen zu kommunizieren – also die KfZ-Halterinnen und -Halter zu Botschaftern ihrer Stadt im In- und Ausland zu machen.
Wir sehen also sowohl ein zivilgesellschaftliches als auch ein tourismuswirtschaftliches bzw. standortpolitisches Potenzial.
Sofern die beiden Bedingungen eingehalten werden (siehe Beschlussnummer 3), können Gemeinderat und Stadtverwaltung diese Potenziale unbürokratisch heben. Die Bedingungen haben den Hintergrund, dass Nagold zwar größere Aufgaben als dieses kleine Stadtmarketingthema hat. Gleichwohl wurde bereits in wissenschaftlicher Begleitung durch Professor Dr. Ralf Borchert (HS Heilbronn) eine bundesweite Initiative gestartet, die erste positive Signale aus dem für eine Änderung der FZV zuständigen Bundesverkehrsministerium erhielt (siehe dpa-Meldung vom 07.10.2024). Insofern könnte jetzt der Zeitpunkt sein, um mit geringem Aufwand und im Verbund mit den anderen Kommunen das Ziel eines eigenen Nagolder KfZ-Kennzeichens zu erreichen.
Weiter hat die zweite Bedingung zum Ziel, dass insbesondere Gewerbetreibende, die ihren Fuhrpark auch mittels der KfZ-Kennzeichen managen, die aufgebaute Katalogisierung nicht zwingend bei einer Neuanmeldung oder Wiederanmeldung aufbrechen müssen, sodass auch außerhalb der Zulassungsbehörde keine Bürokratie entsteht.
Zum Hintergrund:
Regionalkennzeichen, wie das für Nagold angestrebte, sind nicht neu. Im Jahr 2011 gab es bereits eine Liberalisierung der FZV, die weitgehend nur für ausrangierte Buchstaben-Kombinationen, die bei Gebietsreformen oder Kreisfusionen abgeschafft worden waren, galt bzw. gilt.
Für neue Regionalkennzeichen müsste ein Bundesland zunächst die Änderung der FZV beim Bundesverkehrsministerium beantragen. Der Novellierungsentwurf müsste im weiteren Verlauf durch den Bundesrat. Inhaltlich müssten in der FZV nur zwei Sätze gestrichen und der verbliebene Verordnungstext so ergänzt werden, dass weitere Kennzeichen möglich sind (siehe § 9 Absatz 3 FZV). Letztlich könnte dann im Anschluss an einen „Konflikt-Check“ (die gewünschte Abkürzung ist weder bereits vergeben noch sittenwidrig) die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgen. Hiernach könnten die neuen Kennzeichen ausgegeben werden.
Es ist also anzustreben, dass das Land Baden-Württemberg aufgrund eines öffentlich wahrnehmbaren Interesses für im Land ansässige Bezirke einen Antrag für die Kommunen mit einem bereits bekannten Wunsch stellen. Der vorliegende Antrag hat also Sinn und Zweck, ein entsprechendes öffentliches Interesse zu dokumentieren und den Wunsch – durch den Gemeinderat legitimiert – dem Land in der Folge zu übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Carl Christian Hirsch mit allen Mitgliedern der Fraktion der CDU